ANLEITUNG zum AIFMD-ANNEX IV-Reporting
ANLEITUNG zum AIFMD-ANNEX IV-Reporting
Was man vor dem Annex IV-Reporting wissen sollte
Was bedeutet AIFMD?
AIFMD steht für Alternative Investmentfonds Managers Direktive. Es handelt sich um die europäische Gesetzgebung für Alternative Investmentfonds (AIFs) wie z.B. Hedge-, Private-Equity-, Dach-, Krypto- und Immobilienfonds. Das Gesetz zur Kontrolle der Alternativen Investmentfonds Managers (AIFMs) wurde nach der Finanzkrise im Jahr 2008 geschaffen, um sowohl Anleger als auch die europäische Wirtschaft zu schützen.
Der AIFMD-Anhang IV-Bericht
Eine der AIFMD-Regularien ist es, dass gemäß Artikeln 3 und 24, alle in Europa registrierten AIFMs für jeden AIF, den sie im europäischen Wirtschaftsraum verwalten oder vertreiben, in regelmäßigen Abständen einen Annex IV-Report bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen müssen.
AIFMs außerhalb der EU sind verpflichtet einen Annex IV-Report in allen ESMA-Jurisdiktionen einzureichen, in denen sie agieren.
Kostenfrei testen
Kategorien des AIFMD-Annex IV-Reportings
AIFM-Report
Enthält Angaben zu den AIFMs und gibt einen konsolidierten Überblick über die von ihnen verwalteten Assets.
AIF-Report
Muss für jeden Fonds erstellt werden. Enthält unter anderem Angaben zu den Investments des Fonds, Risikoberechnungen sowie allgemeine Angaben zu den Investoren.
Beginn des AIFMD-Reportings
Nachdem AIFMs die zu meldenden Informationen zur Verfügung stehen, beginnt das Reporting ab dem ersten Tag des folgenden Berichtszeitraums bis zu dessen Ende. Ein Report deckt dabei den kompletten Berichtszeitraum ab.
Hat z.B. ein AIFM, mit halbjährlicher Reportingpflicht, Informationen ab dem 16. Februar zu melden, so ist der Berichtszeitraum 1. April bis 30. Juni verpflichtend.
Kostenfrei AIFMD-Anhang IV Bericht
Was wenn keine Daten für das Annex IV–Reporting vorliegen?
Für den Fall, dass den AIFMs noch nicht alle für das Reporting relevanten Informationen zur Verfügung stehen, sind sie dennoch zur Meldung an die Aufsichtsbehörde verpflichtet. Durch entsprechende Eingaben vermerken sie, dass zurzeit keine relevanten Informationen vorhanden sind.
Was sind die AIFMD-Reportingpflichten?
AIFMs müssen der Aufsichtsbehörde jeden einzelnen AIF melden, den sie innerhalb der EU verwalten oder vertreiben. Dabei müssen die AIFMs ordnungsgemäße Verfahren und Zeitpläne einhalten, um Verwarnungen oder Geldbußen der zuständigen Aufsichtsbehörde zu vermeiden.
Häufigkeit des Annex IV-Reportings?
Das AIFMD-Annex IV-Reporting ist jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich erforderlich. Die Häufigkeit hängt von einer Reihe von Faktoren ab, wie z.B. der Höhe des verwalteten Vermögens (AUM), dem Grad des Hebels, der Art der gehaltenen Assets und ob der AIFM registriert oder zugelassen ist.
Stichtag des AIFMD-Reportings?
Nachdem ein AIFM zugelassen ist, beträgt die Frist 30 Tage nach Ende der ersten Reportingperiode. Um den regulatorischen Verpflichtungen rechtzeitig nachzukommen, sollten die AIFMs sicherstellen, dass sie über die notwendigen technischen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um das Annex IV-Reporting fachgerecht durchzuführen. Dachfonds wird eine zusätzliche Frist von 14 Tagen eingeräumt.
Frist für die jährliche Berichterstattung der AIFMs
30 oder 45 Tage nach dem 31. Dezember.
Frist für die halbjährliche Berichterstattung der AIFMs
30 oder 45 Tage nach dem 30. Juni und dem 31. Dezember.
Frist für die vierteljährliche Berichterstattung der AIFMs
30 oder 45 Tage nach dem 31. März, dem 30. Juni, dem 30. September und dem 31. Dezember.
Was sind die Bedingungen für das AIFMD-Annex IV-Reporting?
Der Umfang des AIFMD-Annex IV-Reportings hängt von einer Reihe von Faktoren ab, wie z.B. der Höhe des verwalteten Vermögens (AUM), dem Grad des Hebels, der Art der gehaltenen Assets und ob der AIFM registriert oder zugelassen ist. Die Bedingungen für das Annex IV-Reporting werden von der ESMA vorgegeben.
Welche Informationen sind für das AIFMD-Annex IV-Reporting erforderlich?
AUM-Berechnung
Bei Fonds, die Derivate halten, sind die Regulatory AUM (RAUM) nicht mit dem NAV identisch. Für die Bewertung des Nennwerts der zugrunde liegenden Derivate ist daher eine spezielle Berechnung erforderlich.
Leverage
Wird ermittelt per Division des Risikos durch den NAV. Hierbei gibt es zwei Arten der Risikoberechnung: das Commitment- und das Gross-Verfahren.
Klassifizierung
Die ESMA-Richtlinien schreiben eine Klassifizierung für die Assets im Portfolio vor, diese müssen mit vorhandenen Merkmalen im Kernsystem abgeglichen werden.
Datenübermittlung
Sobald der Report vollständig ist, muss dieser in das von der Aufsichtsbehörde geforderte XML-Format übertragen und übermittelt werden. Dies erfordert tiefgreifende technische Kenntnisse.
Kontrolle
Damit nachvollzogen werden kann, woher die Daten stammen, wie sie verarbeitet wurden und ob und von wem Änderungen vorgenommen wurden, müssen AIFMS einen klaren Prüfpfad für jedes einzelne Eingabefeld erstellen.
Der Report
Bei der Erstellung eines Reports müssen Daten aus verschiedenen Quellen gesammelt, aufbereitet, klassifiziert, validiert sowie komplexe Berechnungen durchgeführt werden. Insgesamt müssen 41 detaillierte Fragen beantwortet werden. Die AIFMs müssen sicherstellen, dass die Reports rechtzeitig und in der richtigen Form vorgelegt werden (abhängig vom System der jeweiligen zuständigen Behörde).
Kostenfrei testen
Wie erstelle ich einen XML-Report?
Um AIFMD konforme XML-Dateien zu erstellen, werden tiefgreifende Excel-Kenntnisse benötigt. XML steht für „Extensible Markup Language“ - diese definiert eine Reihe von Regeln zur Interpretation eines Dokuments. Auf der ESMA-Website sind Beispiele für eine XML-formatierte Datei zu finden (AIFSample.xml für das AIF-Reporting, AIFMSample.xml für das AIFM-Reporting). Mit Hilfe eines Entwicklers können Sie Ihre Daten vom CSV-Format in die gewünschte XML- Datei konvertieren. Das XML-Format muss dem neuesten, von der ESMA veröffentlichten Format entsprechen. Suchen Sie nach einer automatisierten Lösung? Dann sollten Sie unsere AIFMD Annex IV Reporting Software in Betracht ziehen.
Wie man eine Annex IV-Reportingvorlage erstellt
Um eine gut funktionierende Vorlage zu erstellen, empfehlen wir, mehrere Validierungen und Kontrollchecks einzubauen. Zur Umsetzung sollte man verstehen, wie die Validierungen von der ESMA durchgeführt werden.
Sie können bei Matterhorn ein Anhang IV-Template anfordern, welches anhand ausführlicher Beschreibungen erläutert, welche Informationen eingetragen werden müssen. Darüber hinaus sind in der Vorlage eingebaute Format- und Inhaltsprüfungen für zahlreiche Jurisdiktionen enthalten, die mit den ESMA-Anforderungen übereinstimmen.
AIFMD-Reporting in Drittländer
Die AIFMD regelt die Verwaltung und Vermarktung alternativer Investmentfonds in der EU. Diese sieht einen europäischen „Pass“ vor, der es AIFMs ermöglicht, AIFs in der gesamten Europäischen Union einzig auf der Grundlage der Genehmigung ihrer lokalen Regulierungsbehörde zu verwalten und/oder zu vertreiben.
Welche Reportingverpflichtungen bestehen für Nicht-EU-AIFMs?
Gemäß Artikel 42 der AIFMD kann ein Mitgliedstaat einem Nicht-EU- AIFM ohne AIFMD-Pass erlauben, Anteile an AIFs im Rahmen des National Private Placement Regime (NPPR) zu vertreiben.
AIFMs aus Nicht-EU/EWR-Ländern, z.B. Guernsey, der Schweiz oder den Vereinigten Staaten, die AIFs in der EU verwalten und vertreiben, und EU AIFMs die Non-EU AIFs vertreiben, besitzen diesen „Pass“ nicht. In diesem Fall muss ein Annex IV-Report bei jeder Finanzbehörde des jeweiligen EU-Landes eingereicht werden.
Ein Blick in die Zukunft
Die AIFMD sieht für die Zukunft eine Ausweitung des Europäischen Passes auf AIFMs und AIFs aus Drittstaaten vor. Aus diesem Grund wurde die ESMA beauftragt, das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und die Europäische Kommission zu beraten. Derzeit werden keine Pässe für Drittländer ausgestellt.
Welche Auswirkungen hat der Brexit auf das Annex IV-Reporting?
Ab Januar 2021 werden AIFMs aus dem Vereinigten Königreich als AIFMs aus einem Drittland betrachtet und verlieren demzufolge ihre europäischen Pässe. Sie sind somit nicht mehr in der Lage, EU-AIFs in der gesamten EU auf der Grundlage einer Zulassung durch die Financial Conduct Authority (FCA) zu verwalten und zu vertreiben. Wenn britische Fonds in der EU vertrieben werden, müssen die Annex IV-Reports bei jeder zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht werden.